Bauen ohne eigenes Grundstück

Ein Grundstück ist für den Bau eines Hauses unverzichtbar, also sieht es bisher gut aus. Deshalb kaufen die meisten angehenden Bauherren Bauland. Das ist aber nicht die einzige Methode, um ein Grundstück zu erwerben, auf dem du dein eigenes Haus bauen kannst. Alternativ kannst du auch ein Erbbaurecht erwerben. Dies ist eine weitere Option.

Wohnung und Erbbauzins

Der Eigentümer des Grundstücks räumt dem Erbbaurechtsinhaber die Möglichkeit ein, auf seinem Grundstück auf Dauer zu bauen. Letzterer erhält das Recht, ein Bauwerk zu besitzen, das sich auf dem Grundstück befindet. Es ist möglich, dass das Gebäude bereits steht oder dass der Erbpächter noch dabei ist, es zu bauen. Als Gegenleistung für dieses Privileg muss er in der Regel regelmäßige Zahlungen in Form von Erbbauzinsen an den Grundstückseigentümer leisten. Der Erbbauzins wird in der Regel als Prozentsatz des aktuellen Marktwertes des Grundstücks berechnet und liegt zwischen drei und fünf Prozent dieses Wertes.

Bauen ohne ein eigenes Grundstück

Das Erbbaurecht verkaufen

Ein Erbbaurecht kann von einer Person auf eine andere übertragen werden, wenn der Erbbaurechtsinhaber das Recht besitzt. Dazu gehört, dass er es einer anderen Person schenkt, verschenkt oder testamentarisch vererbt. Außerdem kann das Erbbaurecht als Sicherheit eingesetzt werden, um ein Darlehen zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, kann das Erbbaurecht mit einer Grundschuld oder einer Hypothek belastet werden.

In dieser Hinsicht unterscheiden sich das Eigentum an einem Grundstück und das Erbbaurecht gar nicht so sehr voneinander. Der wichtigste Unterschied ist, dass der Eigentümer des Erbbaurechts in jedem Fall seine Zustimmung geben muss, bevor der Verkauf durchgeführt werden kann. Genauso kann es sein, dass eine Bank ein Erbbaurecht nicht als Sicherheit anerkennt, wenn der Vertrag für das Erbbaurecht kurz vor dem Ablaufdatum steht.

Das Erbbaurecht ist für alle zugänglich

Meistens sind es große Institutionen wie Gemeinden, Kirchen und Stiftungen, die Erbbaurechte vergeben. Unternehmen und Privatpersonen hingegen haben die Möglichkeit, das Grundstück, das sie besitzen, mit einem Erbbaurecht auszustatten.

Dazu muss der Eigentümer einen Notar beauftragen, der sicherstellt, dass das Erbbaurecht ordnungsgemäß im Grundbuch eingetragen wird. Für den Fall, dass das Grundstück gegen den Willen des Eigentümers verkauft wird, garantiert der Eintrag, dass das Erbbaurecht weiterhin besteht. Außerdem gibt es ein separates Erbbaugrundbuch, das Informationen über den Erbbaurechtsvertrag, das belastete Grundstück und den Eigentümer des Grundstücks enthält.

Außerdem werden die Hypotheken, die durch das Erbbaurecht gesichert sind, die Person, die das Erbbaurecht besitzt, der Erbbauzins und alle anderen Rechte oder Belastungen, die mit dem Erbbaurecht verbunden sind, eingetragen.

Die Nutzung wird durch den Erbbaurechtsvertrag geregelt

Der Erbbaurechtsvertrag, der gleichzeitig mit der Bestellung des Erbbaurechts abgeschlossen werden muss, unterliegt der Beurkundungspflicht und muss daher ebenfalls von einem Notar beurkundet werden. Es ist möglich, nicht nur die Höhe des Erbbauzinses und die Dauer des Vertrags darin festzulegen, sondern auch die besondere Nutzung des verpachteten Grundstücks. Grundstückseigentümer können ihr Eigentum auf diese Weise wirtschaftlich sinnvoll nutzen, ohne es aufgeben zu müssen.

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